Parkregeln Drouwenerzand Freizeitpark

Für einen reibungslosen Ablauf wurde eine Parkordnung erstellt. Mit deinem Besuch in unserem Park akzeptierst du automatisch diese Parkregeln. Wir wünschen dir einen angenehmen Tag und hoffen, dass die folgenden Vorschriften dazu beitragen. (Park rules – English)

Art. 1 Zutritt zum Freizeitpark
1. Wenn du den Park zwischenzeitlich verlassen möchtest, ist dies nur möglich, wenn du dir vorher einen Tagesstempel auf die Hand hast geben lassen. Bitte sorge selbst dafür, dass der Stempel gut sichtbar bleibt.
2. Das Nachdrucken und der Handel mit Eintrittskarten ist verboten.
3. Gäste des Ferienparks Drouwenerzand erhalten ein tägliches Zugangsticket. Für ein zwischenzeitliches Verlassen des Parks gilt Artikel 1.1.
4. Unsere Gäste müssen aus Gründen der Hygiene, Sicherheit und des Respekts gegenüber Kindern und anderen Gästen angemessene Kleidung tragen. Das Tragen von Badekleidung in Attraktionen ist verboten.
5. Es ist strengstens verboten, sich außerhalb der Öffnungszeiten im Freizeitpark aufzuhalten.
6. Bei Parkschließung aufgrund höherer Gewalt oder extremer Umstände (z. B. Witterung), die wir nicht beeinflussen können, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
7. Wir behalten uns vor, Öffnungstage und/oder -zeiten während der Saison zu ändern.
8. Für bereits erworbene Produkte/Dienstleistungen erfolgt keine Erstattung.
9. Das Verbreiten von Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen ist nicht erlaubt.
10. Personen ab 12 Jahren dürfen den Park nicht verkleidet/geschminkt betreten.
Art. 2 Verletzungen, Diebstahl und/oder Schäden
1. Der Drouwenerzand Freizeitpark haftet nicht für Verletzungen, Diebstahl und/oder Beschädigungen an deinem Eigentum – auch nicht, wenn Gegenstände von unseren Mitarbeitenden in Verwahrung genommen wurden. Der Besuch erfolgt auf eigenes Risiko.
2. Eltern und Begleitpersonen (sowie Schulen, Einrichtungen usw.) haften für Schäden, die von ihnen anvertrauten Personen verursacht werden.
3. Bei Diebstahl wird stets die Polizei verständigt.
4. Sollte es zu einem Schaden oder einer Verletzung kommen, muss dies vor Abreise der Parkleitung gemeldet werden. Bei nachträglicher Meldung entfällt die Haftung des Drouwenerzand.
Art. 3 Attraktionen/Spielgeräte
1. Alle Attraktionen haben eigene Sicherheitsvorschriften, u. a. zu Mindestgröße und körperlicher Verfassung. Diese Vorschriften sowie die Anweisungen unserer Mitarbeitenden sind jederzeit zu befolgen.
2. Attraktionen oder Spielgeräte können (vorübergehend) wegen Reparatur oder Wartung außer Betrieb sein. Zudem können Attraktionen aufgrund von Witterung (starker Regen, Gewitter, Sturmböen) zeitweise geschlossen werden. Dies begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Vergütung oder sonstige Entschädigung.
3. An weniger frequentierten Tagen kann es vorkommen, dass ein(e) Mitarbeiter(in) zwei Attraktionen bedient. Wir bitten um Verständnis.
4. In den meisten Attraktionen ist das Tragen von Schuhen Pflicht. Aus Sicherheitsgründen müssen diese in einigen Attraktionen fest am Fuß sitzen (keine Flip-Flops).
Art. 4 Speisen und Getränke
1. Speisen und Getränke aus unserem All-In Angebot dürfen nicht aus dem Park mitgenommen werden. Es können stichprobenartige Taschenkontrollen stattfinden.
2. Bitte entsorge Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.
Art. 5 (Haus)Tiere
1. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen sind Tiere im Freizeitpark nicht erlaubt – ausgenommen Blinden- und Assistenzhunde.
2. Bei Meldung über Tiere, die in einem Fahrzeug auf dem Parkplatz zurückgelassen wurden, sind wir verpflichtet, ein Tierauffangzentrum zu informieren.
Art. 6 Kameraüberwachung / Foto- und Videoaufnahmen
1. Zum Schutz deiner und unserer Sicherheit sowie unseres Eigentums gibt es im Park Kameraüberwachung.
2. Während deines Besuchs können Foto- und/oder Videoaufnahmen für Werbezwecke gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material zu veröffentlichen. Wenn du nicht aufgenommen werden möchtest, melde dich bitte bei der Foto-/Filmcrew (erkennbar an gelben Westen mit der Aufschrift „Fotograaf“ und dem Drouwenerzand-Logo).
3. In einigen Attraktionen wird ein Foto gemacht, das du am Ausgang der Attraktion kaufen kannst. Die Bilder werden dort auf einem Bildschirm angezeigt.
Art. 7 Alkohol, Betäubungsmittel, Gewalt und Belästigung
1. Übermäßiger Alkoholkonsum, der Gebrauch von Betäubungsmitteln, Vandalismus, der Einsatz von Gewalt (physisch oder verbal) und sonstiges unerwünschtes Verhalten sind verboten. Bei Vorfällen wird die Polizei eingeschaltet.
2. Das Tragen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Wir behalten uns vor, die betreffende Person ggf. in Zusammenarbeit mit der Polizei vom Gelände zu verweisen.
3. Das Mitführen von Glaswaren im Park ist nicht erlaubt.
4. Die Nutzung von Tonträgern/Boxen, die andere stören, ist nicht erlaubt.
Art. 8 Raucherregelung
1. Der Drouwenerzand Freizeitpark ist rauchfrei – mit Ausnahme einer ausgewiesenen Raucherzone.
2. Die Raucherregelung gilt auch für E-Zigaretten/Vapes.
Art. 9 Parken
1. Auf unseren Parkplätzen sind die Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen unserer Parkplatzordner ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann dein Fahrzeug auf deine Kosten entfernt werden.
2. Unsere Parkplätze sind ausschließlich für Parkgäste bestimmt und gebührenpflichtig. Auf dem Parkplatz des angrenzenden Restaurants Robin Hood gilt freies Parken für Gäste von Robin Hood, Busse und Menschen mit Behinderung.
3. Das Parken erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden oder Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.
Art. 10 Allgemeines
1. Um dir einen gastfreundlichen Besuch im Drouwenerzand zu ermöglichen, benötigen wir in einigen Fällen deine personenbezogenen Daten. In unserer Datenschutzerklärung auf www.drouwenerzand.nl erläutern wir, welche Daten wir verarbeiten, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage.
2. Das Werben, Sammeln von Spenden sowie das Anbieten von Waren usw. ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung nicht gestattet.
3. Der Einsatz von Drohnen ist ohne Genehmigung der Geschäftsleitung nicht erlaubt.
4. Der Drouwenerzand Freizeitpark investiert viel Zeit und Sorgfalt in die Parkpflege. Solltest du dennoch Unannehmlichkeiten feststellen, informiere bitte unsere Mitarbeitenden.
5. Die Mitarbeitenden des Drouwenerzand sind berechtigt, Personen des Parks zu verweisen, wenn sie gegen die Parkregeln verstoßen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

In allen Fällen, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, entscheidet die Geschäftsleitung. Zudem entscheidet die Parkleitung über die Auslegung und Anwendung dieser Ordnung.

Geschäftsleitung Drouwenerzand Freizeitpark

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